DRV Westfalen

Im Anschluss an eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation zur Lasten der DRV Westfalen können Sie an krankheitsbezogenen Reha-Nachsorge-Angeboten teilnehmen, sofern Ihnen eine solche Leistung von der Rehabilitationseinrichtung verordnet wurde.

Ambulante Folgeleistungen können Ihnen für folgende Indikationen verordnet werden:

Muskuloskeletale Erkrankungen

Der verordnende Arzt in der Rehabilitationsklinik überprüft im Einzelfall, in welchem Umfang eine krankengymnastische Weiterbehandlung erfolgen soll. Maximial können Ihnen 24 Terminen Einzelkrankengymnastik, bzw. 12 Einheiten gerätegestützte Krankengymnastik verordnet werden.

Eine Zuzahlung ist von Ihnen nicht zu leisten.

Kardiologische Erkrankungen

Im Rahmen der Verordnung von ambulanten Folgeleistungen bei Erkrankungen des Herz-/ Kreislaufsystems gibt es die Möglichkeit Ihnen ärztlich überwachtes Ergometertraining zu verordnen. Der maximal zu verordnende Leistungsumfang beträgt 18 Therapieeinheiten von jeweils 20 Minuten in einem Zeitraum von 6 Wochen.

Eine Zuzahlung ist von Ihnen nicht zu leisten.

Psychosomatische Erkrankungen

siehe PRN

Rehabilitationssport

Eine Verordnung von Rehabilitationssport über die DRV Wesfalen umfasst die Teilnahme am Rehabilitationssport für eine zeitliche Dauer von 6 Monaten (Regelfall). Je nach Verordnung ist eine Teilnahme an einer oder zwei (mit ausführlicher Begründung auch drei ) Übungsveranstaltungen pro Woche möglich. Bitte beachten Sie, dass die Verordnung ihre Gültigkeit verliert, wenn mit dem Rehabilitationssport nicht innerhalb von drei Monaten nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung begonnen wird.